Schlagworte: Lüftungsverhalten

LG München – Nach Einbau von Isolierfenstern muss der Mieter über sein zu änderndes Lüftungsverhalten seitens des Vermieters aufgeklärt werden

Wegen Schimmelpilzbildung in der Wohnung minderte der Mieter seine Mietzahlungen. Der Vermieter wandte ein, der Schimmelpilzbefall sei auf fehlerhaftes Nutzungsverhalten, das heißt auf unzureichende Belüftung und Beheizung der Wohnung zurückzuführen und klagte u.a. auf Zahlung der vollen Miete. In dem darauf folgenden Rechtsstreit ergab die Beweisaufnahme auf Grund eines Sachverständigengutachten, dass der festgestellte Schimmel in der Tat auf eine fehlerhafte Lüftung zurückzuführen war. Nach Auffassung des Landgericht München hatte der Mieter dies aber nicht zu vertreten. Zum Rest des Beitrags »

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