Schlagworte: Luftdruckgewehr
AG München – „wie in der tiefsten Bronx“
Die späteren Beklagten mieteten für stolze 1.520 Euro eine Wohnung in München, zu der auch eine Loggia gehörte. Bei der Wohnungsübergabe war ein Fenster der Loggia beschädigt, jemand hatte mit einem Luftdruckgewehr auf die Scheibe geschossen. Diese Fensterscheibe wurde von den Vermietern ausgetauscht. Einige Zeit nach dem Einzug kam es erneut zu einer Beschädigung der Scheibe, als wieder geschossen wurde. Zum Rest des Beitrags »