Schlagworte: Kennzeichenverletzung

Professionalität beim AG Leipzig – Der Kondomverkäufer

(c) Tomizak / Pixelio

Tomizak/Pixelio

Ein Kondomhersteller ließ 2006 gegen unseren Mandanten Strafanzeige erstatten. Der Vorwurf lautete, er hätte Musterkondome, die beim Hersteller zur Durchführung von Testreihen aussortiert und danach eigentlich entsorgt worden sein sollten, im Internet angeboten und verkauft. Der Strafanzeige vorausgegangen waren eine Abmahnung gerichtet auf Unterlassung, eine einstweilige Verfügung und ein Ordnungsgeldantrag, da unser Mandant u.a. durch Versand von Kondomen an einen „Testkäufer“ des Herstellers gegen die Verfügung verstoßen haben sollte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig, welche die Ermittlungen aufnahm, hätte unser Mandant die Kondome geklaut und dann in den Verkehr gebracht und dadurch gegen das Markengesetz verstoßen. Zum Rest des Beitrags »

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