Schlagworte: Jahreswagen

BGH – Ein Jahreswagen darf beim Verkauf maximal 12 Monate alt sein

(c) Tommy S / Pixelio

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Ein Autokäufer erwarb im Januar 2002 von einem Kfz-Händler ein als „Jahreswagen“ bezeichnetes Fahrzeug. Das Fahrzeug war im Mai 1999 hergestellt und im August 2001 erstmalig zugelassen worden. Als Liefertermin wurde Mitte Mai 2002 vereinbart. Noch im Mai 2002 baute der Händler im Auftrag des Käufers einen CD-Wechsler im Fahrzeug ein und montierte vier Aluräder. Die Kosten der Einbauten leistete der Käufer nicht, da ihm nach seiner Ansicht ein Recht auf Minderung des Kaufpreises für das Fahrzeug zustand, da es sich nicht um einen „Jahreswagen“ handelt. Zum Rest des Beitrags »

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