Schlagworte: IP-Adresse

AG Offenburg erklärt der Staatsanwaltschaft die Welt der Musikindustrie – Ermittlung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsen-Strafverfahren ist unzulässig

Wie Heise Online am 26.07.2007 berichtet, hat das Amtsgericht Offenburg der Staatsanwaltschaft wegen „offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit“, die Anordnung eine Provider-Anfrage zur Ermittlung der IP-Adresse eines mutmaßlichen Tauschbörsennutzers versagt. Das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client sei „der Bagatellkriminalität zuzuordnen“, erklärte das Gericht im entsprechenden Beschluss vom 20. Juli 2007 (Az. 4 Gs 442/07). Zum Rest des Beitrags »

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