Der Beklagte war Mieter einer Wohnung des Klägers. In seinem Formularmietvertrag war geregelt, dass die Schönheitsreparaturen von dem Mieter während der laufenden Mietzeit fachgerecht und der Art der Mieträume entsprechend regelmäßig auszuführen seien, und zwar während der Mietzeit mindestens in bestimmten Zeitabständen. Weiter sah der Formularmietvertrag vor, dass der Mieter die Mieträume in einem fachgerecht renovierten Zustand zurückzugeben hat. Der Beklagte hätte, da es sich um unwirksame Regelungen handelte eigentlich gar nichts machen müssen. Zum Rest des Beitrags »
AGB, Endrenovierung, Individualvereinbarung, Schönheitsreparaturen
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
Wühlischstraße 26
10245 Berlin
Fon: 030-21237397
Fax: 030-21237398
info@mitfugundrecht.de
www.mitfugundrecht.de
Fusion Theme by digitalnature | powered by WordPress
Beiträge (RSS) und Kommentare (RSS) ^