Schlagworte: Hindernis

AG München – Autofahrer muss sich schon selbst an Hindernisse erinnern

Die Ehefrau des späteren Klägers fuhr im Mai 2005 wie so häufig mit dem Auto ihres Ehemannes, einem Ford Mondeo Turnier zum Einkaufen zu einer Metzgerei. Sie parkte auf dem dazugehörenden Parkplatz, erledigte ihre Einkäufe und wollte wieder nach Hause fahren. Als sie beim Ausfahren aus dem Parkplatz nach rechts abbiegen wollte, kollidierte sie mit einem Fahrbahnrand befindlichen Felsbrocken, der dort zum Schutz der Bepflanzung aufgestellt worden war. Zum Rest des Beitrags »

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