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OLG Köln – Für „das hässlichste Jugendzimmer“ muss Roller Schadenersatz zahlen

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen. Zum Rest des Beitrags »

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