Schlagworte: Händler

BGH – Bedeutung der Angabe „Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein“ beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler

Der Kläger erwarb von der Beklagten, einer freien Kraftfahrzeug-Händlerin, im Mai 2004 einen etwa drei Jahre alten Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 54.000 km zum Preis von 24.990 €. In dem Formularvertrag wurde die Rubrik „Unfallschäden lt. Vorbesitzer“ mit „Nein“ ausgefüllt. Die Beklagte hatte den Wagen ihrerseits mit entsprechender Maßgabe angekauft. Zum Rest des Beitrags »

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