Schlagworte: Gesamtschuldner

BGH – Betriebskosten müssen von allen Mietern nachgezahlt werden, auch wenn nur einer die Abrechung erhält

(c) Andreas Morlok / Pixelio

A.Morlok/Pixelio

Die Beklagte und ihr Ehemann sind Mieter einer Wohnung in Berlin, für die sie natürlich Miete und monatlich Vorauszahlung für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten zahlen. Die Vermieterin rechnete im Dezember 2006 die Nebenkosten für das Abrechnungsjahr 2005 ab. Es ergab sich ein Nachzahlungsbetrag, wovon ein Teilbetrag von 254,89 € auf nicht näher aufgeschlüsselte Heizkosten entfiel. Die Einzelheiten ergaben sich aus einer Heizkostenabrechnung, die allerdings nur an die Beklagte adressiert war und auch nur ihr zugegangen ist. Zum Rest des Beitrags »

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