Schlagworte: Gebrauchsüberlassung

Wer zu spät klagt…

Der Arbeitgeber unseres Mandanten wollte einen Dienstwagen spendieren, wahlweise Audi, Mercedes oder BMW. Der Glückliche schaute sich also um und fuhr Fahrzeuge aller drei Hersteller zur Probe. Im Oktober 2005 schloss er mit einer Berliner Niederlassung einen Fahrzeugbenutzungsvertrag zum Zwecke einer Probefahrt ab und gab den Wagen 3 Tage später wieder zurück. Anlässlich der Rückgabe wurden an den Felgen der rechten Fahrzeugseite Kratzer moniert, deren Ursache sich unser Mandant zwar nicht erklären konnte, deren Vorhandensein er durch seine Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll allerdings bestätigte. Zum Rest des Beitrags »

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