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AG Mitte: GASAG muss überhöhten Gaspreis zurückzahlen

Unser Mandant, Sonderkunde der GASAG im Tarif „Aktiv“, hatte den Preiserhöhungen ab Dezember 2004 kontinuierlich widersprochen. Die GASAG sah sich aufgrund einer Preiserhöhungsklausel in ihren AGB dazu berechtigt. Nachdem das Kammergericht durch Urteil vom 28.10.2008 (Az: 21 U 160/06) und auch der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 15.07.2009 (Az: VIII ZR 225/07) entscheiden hatten, dass der GASAG ein Preiserhöhungsrecht nicht zusteht, entschloss sich unser Mandant zu klagen. Das Amtsgericht Mitte sprach unserem Mandanten jetzt die zu viel gezahlte Summe zum überwiegenden Teil zu, die Berufung wurde nicht zugelassen. Zum Rest des Beitrags »

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