Schlagworte: Fluggastrechteverordnung
BGH: Ausgleichsanspüche bei verspätetem Zubringerflug? Erst mal abwarten was der EuGH dazu sagt.
Verfasst von kuemmerle unter Reiserecht am 16. März 2012
Die Reisenden buchten einen Flug von Berlin-Tegel über Madrid nach San José (Costa Rica). Bereits bei der Abfertigung in Berlin erhielten sie Bordkarten für den Anschlussflug. Der Abflug von Berlin verzögerte sich dann um eineinhalb Stunden, so dass die Reisenden ihren Anschlussflug verpassten und auf einen Flug nach San José am folgenden Tag umgebucht wurden. Die Reisenden verlangten vom Beklagten eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Zum Rest des Beitrags »