Schlagworte: Fahrzeugüberlassung

Sachen die mit F anfangen verborgt man nicht

Dies beherzigend, hätte unser Mandant sein Fahrzeug noch. So allerdings überließ er es einer Bekannten für eine etwas längere Tour, die auf einer einsamen Landstraße an einem Baum endete. Ob nun überhöhte Geschwindigkeit oder Übermüdung, oder beides die Unfallursache war, kann dahinstehen. Das Fahrzeug war anschließend nur noch Schrott und die Bekannte unglücklicherweise schwer verletzt. Irgendwie war es ihm unangenehm, so gleich nach dem Unfall zu fragen, wie sie sich das jetzt mit dem Schadenersatz vorstelle. So ließ unser Mandant einige Zeit vergehen und kam, als nach anfänglichem Vertrösten von der Bekannten überhaupt keine Reaktion mehr erfolgte zu uns. Zum Rest des Beitrags »

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