Schlagworte: Fahrweise

Kammergericht – Sportliche und herausfordernde Fahrweise lässt nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf eine alkoholische Beeinflussung zu

(c) rs / Pixelio

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Ein Autofahrer hatte sich Anschluss an einen Kinobesuch ein paar Cocktails gegönnt und sich, obwohl seine Ehefrau keinen Alkohol getrunken hatte, ans Steuer seines Fahrzeuges gesetzt. Entsprechend seiner Neigung, gern sportlich und schneller als erlaubt zu fahren, legte er an verschiedenen Kreuzungen Schnellstarts hin und überschritt die zulässige Geschwindigkeit deutlich. Das fiel zwei Polizeibeamten auf, die sich entschlossen, den Autofahrer zu überprüfen. Zum Rest des Beitrags »

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