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Bundesarbeitsgericht – „Ein-Euro-Jobs“ sind keine Arbeitsverhältnisse
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht, Sozialrecht am 29. September 2007
Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung. Zum Rest des Beitrags »