Schlagworte: Ehegatte
BVerfG – Mehr als zwei Familiennamen braucht kein Mensch
Verfasst von kuemmerle unter Familienrecht, Verfassungsrecht am 8. Mai 2009
Die Regelung des § 1355 Absatz 4 BGB sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen sollen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Wählen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen weiter. Entscheiden sich die Ehegatten für einen Ehenamen, dann kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, den eigenen Namen dem Ehenamen als Begleitname voranstellen oder anfügen. Zum Rest des Beitrags »
Verwaltungsgericht Berlin – Erfordernis von deutschen Sprachkenntnissen bei Ehegattennachzug
Verfasst von kuemmerle unter Verwaltungsrecht am 22. Februar 2008
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten nachziehen wollen, müssen sich zumindest auf einfache Weise in deutscher Sprache verständigen können. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die seit dem 28. August 2007 geltende Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bestätigt. Zum Rest des Beitrags »