Schlagworte: Düsseldorfer Tabelle

AG München – Eltern müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Unterhalt für ihre Kinder aufzubringen

Der Vater einer dreijährigen Tochter, die bei der Mutter aufwächst, wurde vor dem Familiengericht auf Zahlung von Unterhalt verklagt. Im Gerichtsverfahren wurde zunächst festgestellt, dass er über ein monatliches Einkommen von 977 Euro netto verfügte. Dies gestand der Vater auch zu, gab aber an, er sei trotzdem nicht leistungsfähig, da ihm nach der Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Selbstbehalt von 890 Euro zustünde. Zum Rest des Beitrags »

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Neues Unterhaltsrecht – Düsseldorfer Tabelle 2008 veröffentlicht

Am 01. Januar 2008 tritt das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Trennungskinder in Ost- und Westdeutschland haben künftig Anspruch auf den gleichen Mindestunterhalt. Ist nicht genügend Geld vorhanden, erhalten Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. An zweiter Stelle nach den Kindern stehen Kinder betreuende geschiedene oder unverheiratete Mütter oder Väter und Ehegatten bei langer Ehedauer. Zum Rest des Beitrags »

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Neue Düsseldorfer Tabelle ab Juli 2007

Das Bundesministerium der Justiz hat ab dem 01.07.2007 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder leicht gesenkt. Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt und wird daher mit Wirkung ab dem 01.07.2007 neu gefasst. Zum Rest des Beitrags »

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