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OLG Köln – Für „das hässlichste Jugendzimmer“ muss Roller Schadenersatz zahlen
Verfasst von kuemmerle unter Wettbewerbsrecht am 17. Februar 2009
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen. Zum Rest des Beitrags »