Schlagworte: Deutschkurs

Bundesfinanzhof – Deutschkurs für Ausländer steuerlich nicht absetzbar

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 15. März 2007, AZ: VI R 14/04, dass Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung gehören. Dies gilt auch dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Zum Rest des Beitrags »

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