Schlagworte: Detektivkosten
LAG Mainz – ein Arbeitnehmer, der seine Erkrankung nur vortäuscht, muss Detektivkosten zahlen
Verfasst von kuemmerle unter Arbeitsrecht am 17. Februar 2009
Ein Arbeitnehmer hatte während seiner Krankschreibung seiner Ehefrau, die als Aushilfe für den Erkrankten eingestellt worden war, beim Zeitungsaustragen für den Arbeitgeber geholfen. Das hatte eine Überwachung durch eine Detektei ergeben. Nach seinem Rauswurf klagte der Arbeitnehmer auf noch ausstehenden Lohn. Der Arbeitgeber rechnete teilweise mit den Detektivkosten auf und erhob darüber hinaus Widerklage. Zum Rest des Beitrags »