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BGH – die Lieferung einer Corvette in anderer Farbe stellt einen erheblichen Sachmangel dar

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Corvette_C6_03.jpg, Foto: Alexander Z., GNU-Lizenz

Alexander Z.

Ein Autokäufer mit Sinn für das Besondere kaufte 2005 bei einem in Florida/USA ansässigen Unternehmen einen Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das ihm anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug war aber nicht wie im Vertrag angegeben in „Le Mans Blue Metallic“ lackiert, sondern schwarz. So eine Corvette wollte der Käufer nicht, verweigerte die Annahme des Fahrzeugs und zahlte mangels Erfüllung des Vertrages auch den Kaufpreis nicht. Das Unternehmen trat die Kaufpreisforderung an ein anderes Unternehmen ab und dieses verklagte den Autokäufer auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs. Zum Rest des Beitrags »

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