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LG Düsseldorf – Bushido gewinnt gegen angebliche File-Sharer im einstweiligen Verfügungsverfahren

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte drei einstweilige Verfügungen, die der Berliner Rap-Musiker Bushido gegen Anschlussinhaber erwirkt hatte, die seine Werke bei Tauschbörse im Internet heruntergeladen haben sollen. Die Anschlussinhaber bestritten die Vorwürfe und argumentierten, auf ihren Rechnern habe sich nicht einmal eine geeignete Software für den angeblichen Download befunden. Ein in Anspruch genommenes Ehepaar erklärte, dass zur fraglichen Zeit nachweislich niemand an ihrem Rechner gewesen sei. Einer anderer Anschlussinhaber, ein Rentner, äußerte, er wisse noch nicht einmal, wer Bushido sei. Zum Rest des Beitrags »

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