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BVerwG – Bundesnetzagentur darf Mobilfunkpreise senken

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen der Mobilfunknetzbetreiber T Mobile, Vodafone, E Plus und O2 abgewiesen, die sich gegen die Regulierung der sog. Terminierungsentgelte richteten. Bei den umstrittenen Terminierungsentgelten handelt es sich um die Beträge, die Festnetz- und Mobilfunknetzbetreiber für die Anrufzustellung („Terminierung“) in Mobilfunknetze anderer Betreiber zu entrichten haben und an ihre eigenen Endkunden, die Anrufer, weitergeben. Zum Rest des Beitrags »

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