Schlagworte: BKatV

OLG Koblenz – keine pauschale Verdoppelung eines Fahrverbots bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

(c) tommy S / Pixelio

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Die im Bußgeldkatalog Abschnitt 1 aufgeführten Geldbußen gelten für verkehrsrechtlich nicht vorbelastete Betroffene, d.h. es liegen keine verwertbaren Eintragungen im Verkehrszentralregister vor, und setzen voraus, dass der Verstoß nur fahrlässig begangen wurde. Sozusagen der Regelfall. Vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten haben einen eigenen Abschnitt in der BKatV. Liegen bereits Eintragungen im Verkehrszentralregister vor oder wurde die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen, wird die Geldbuße erhöht. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 Prozent wird Vorsatz anzunehmen sein, worauf z.B. in Berlin von Bußgeldrichtern in Vorbereitung auf einen anstehenden Hauptverhandlungstermin gern  hingewiesen wird, verbunden mit dem Zusatz, man möge den Einspruch nochmals „überdenken“. Zum Rest des Beitrags »

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Alles wird teurer – Änderungen im Bußgeldkatalog zum 01.02.2009

Die Bußgeldkatalogverordnung wird zum 01.02.2009 geändert (Bundesgesetzblatt als PDF). Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen natürlich nur der Verkehrssicherheit, es gehe nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden. Zum Rest des Beitrags »

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