Schlagworte: Berufungssumme

Bundesrat beschließt Anhebung der Berufungssumme

Um die Berufungen in „Bagatellstreitigkeiten“ vor den Zivilgerichten und den Arbeitsgerichten zu verringern, hat der Bundesrat am 21.09.2007 einen Gesetzentwurf zur Anhebung der Berufungssumme von 600 auf 1 000 Euro beschlossen. Eine entsprechende Anpassung wird auch für das vereinfachte Verfahren gem. § 495a ZPO in erster Instanz vorgeschlagen, bei dem der Amtsrichter bereits jetzt ohne mündliche Verhandlung entscheiden darf. Zum Rest des Beitrags »

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