Schlagworte: Batterie

AG München und die ausgelaufene Batterie – Wer die Gebrauchsanweisung nicht zur Kenntnis nimmt, hat keinen Anspruch auf Ersatz eines entstandenen Schadens

Der spätere Kläger kaufte im Mai 2006 in einem Heimwerkermarkt eine Autobatterie. Auf der Oberseite der Hülle befanden sich sechs Warnzeichen in Form von Piktogrammen. Eines der Piktogramme hatte die Bedeutung „Verätzungsgefahr“. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Gebrauchsanweisung zu lesen sei. Zum Rest des Beitrags »

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