Schlagworte: Bagatellschaden

AG Bielefeld – Beauftragung eines Sachverständigen bei einem Schaden über der Bagatellgrenze von 700 Euro

Liegt nach einem Verkehrsunfall die Höhe des Fahrzeugschadens über der sogenannten Bagatellschadengrenze von 700 Euro, und ist nicht auf den ersten Blick zu sehen, ob ernsthaftere Beschädigungen vorhanden sind, liegt in der Beauftragung eines Gutachters kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Zum Rest des Beitrags »

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LG Coburg und die Bagatellschadengrenze – Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700 Euro eingeschaltet werden

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, den Fahrzeugschaden zu zahlen. Um festzustellen, wie hoch dieser ist, kann der Geschädigte einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung seines Fahrzeuges beauftragen. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens hat ebenfalls die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen. Nach einer Entscheidung des LG Coburg vom 20.07.2007 muss die Gutachterbeauftragung aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich und zweckmäßig sein. Dies sei regelmäßig erst bei Schäden ab 700 Euro der Fall. Zum Rest des Beitrags »

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