Schlagworte: Autobahnauffahrt

OLG Jena – Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

Nach einem Verkehrsunfall an einer Autobahnauffahrt verlangte die Klägerin Schadensersatz und Schmerzensgeld. Sie war kurz nach dem Auffahren sogleich auf die Überholspur gewechselt, auf der von hinten der Beklagte mit etwa 160 km/h angefahren kam. Die Klägerin war der Meinung, sie treffe kein Verschulden, vielmehr habe der Unfallgegner die Richtgeschwindigkeit überschritten und hafte deswegen voll. Das Landgericht Erfurt wies ihre Klage ab, die Berufung wurde vom OLG Jena durch Beschluss zurückgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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