Schlagworte: Arztpraxis

Bundesverfassungsgericht – Verfassungswidrige Durchsuchung einer Arztpraxis

Eine Ärztin rechnete gegenüber einer Patientin unter anderem Kosten für Ultraschalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf den Widerspruch der Patientin, die geltend machte, dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin nicht erbracht worden seien, übersandte die Ärztin ihr Abdrucke von Ultraschallbildern, auf denen der Name der Patientin, das Datum und die Uhrzeit der Untersuchung aufgedruckt waren. Zum Rest des Beitrags »

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