Schlagworte: Arbeitsunfähigkeit

LSG Hessen – Der Arzt und nicht die Krankenversicherung bestimmt, wer krank ist

Einer Krankenversicherten wurde von ihrer Fachärztin für Allgemeinmedizin wegen einer depressiven Verstimmung laufende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, worauf die Krankenversicherung Krankengeld bewilligte. Zur Klärung einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit zog die Versicherung ein halbes Jahr später einen weiteren Bericht der Hausärztin sowie einen Bericht der Fachärztin für Psychotherapie bei. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung sah nach Aktenlage keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und empfahl eine Beendigung der Arbeitsunfähigkeit. Zum Rest des Beitrags »

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