Schlagworte: Anschlussflug

BGH: Ausgleichsanspüche bei verspätetem Zubringerflug? Erst mal abwarten was der EuGH dazu sagt.

Die Reisenden buchten einen Flug von Berlin-Tegel über Madrid nach San José (Costa Rica). Bereits bei der Abfertigung in Berlin erhielten sie Bordkarten für den Anschlussflug. Der Abflug von Berlin verzögerte sich dann um eineinhalb Stunden, so dass die Reisenden ihren Anschlussflug verpassten und auf einen Flug nach San José am folgenden Tag umgebucht wurden. Die Reisenden verlangten vom Beklagten eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 Euro nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen „Nichtbeförderung“ bei verpasstem Anschlussflug

(c) Manfred Walker / Pixelio

M.Walker/Pixelio

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht. Zum Rest des Beitrags »

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