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Bundesregierung will „Anscheinswaffen“ verbieten

(c) Siegfried Fries

S. Fries/Pixelio

Die Bundesregierung will das Mitführen sogenannter Anscheinswaffen unter Strafe stellen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts (16/7717 – PDF) vor, der am kommenden Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wird. Als Anscheinswaffen sollen laut Gesetz Nachbildungen von Kriegswaffen und Pumpguns gelten. Da jedoch nur das Führen dieser Anscheinswaffen verboten wird, bleiben sowohl der Erwerb als auch der Transport der erworbenen Waffe in einem Behältnis nach Hause erlaubt. Verboten werden sollen außerdem Distanz-Elektroimpulsgeräte, die unter der Bezeichnung „Air Taser“ bekannt sind und laut Gesetzesbegründung ein „spezifisches Gefährdungs- und Missbrauchspotentials“ hätten. Der Entwurf sieht weiter vor, dass ererbte Waffen zukünftig blockiert werden müssten, wenn der Erbe über keinen Waffenschein verfügt. Zum Rest des Beitrags »

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