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Der Ehrliche ist am Ende der Dumme

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Die Autofahrerin war im Dezember letzten Jahres in eine Verkehrskontrolle geraten, die Alkoholmessung ergab eine geringfügige Überschreitung der 0,5-Promillegrenze. Daraufhin erging ein Bußgeldbescheid mit dem auch ein einmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides hatte die Autofahrerin 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten und ihren Führerschein in sog. amtliche Verwahrung zu geben. Diese Frist hatte sie allerdings total verbasselt und fuhr während das Fahrverbot bereits lief prompt im südlichen Teil der Republik in eine Geschwindigkeitsmessung. Zum Rest des Beitrags »

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