Schlagworte: Änderungskündigung

BAG – Betriebsbedingte Änderungskündigung ist bei einem zu unbestimmten Angebot unwirksam

(c) Claudia Hautumm / Pixelio

C.Hautumm/Pixelio

Der Kläger war seit 1999 bei dem beklagten Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und wurde als Produktionshelfer „ausgeliehen“. Zwischen den Parteien besteht keine Tarifgebundenheit. Mit Schreiben vom 24. November 2005 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristgemäß und bot dem Kläger einen neuen Arbeitsvertrag an, der u.a. eine Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vorsah. Für den Fall, dass dieser Tarifvertrag „unwirksam wird“, sollte ein anderer Tarifvertrag gelten. Zum Rest des Beitrags »

Keine Kommentare

Was ist eine Änderungskündigung?

Kann der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsvertragsbedingungen ändern, z.B. daß künftig statt an 5 Tagen nur noch an 4 Tagen in der Woche gearbeitet wird? In diesen Fällen muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und dem gleichzeitigen Angebot eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Der Arbeitnehmer hat folgende Möglichkeiten, auf die Änderungskündigung zu reagieren. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare