Kategorie Medizinrecht

Versäumter Arzttermin – hat der Arzt gegen den Patienten Anspruch auf Ausfallvergütung?

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Ein Arzt kann unter bestimmten Voraussetzungen von einem Patienten, der zum vereinbarten Behandlungstermin nicht erscheint, Vergütung der versäumten Zeit bzw. Schadenersatz verlangen.

Zwischen Patient und Arzt besteht ein Behandlungsvertrag, der grundsätzlich jederzeit, also auch während der laufenden ärztlichen Behandlung kündbar ist. Terminvereinbarungen dienen grundsätzlich zunächst dem geregelten Praxisablauf. Ein Vergütungs- bzw. Schadenersatzanspruch besteht bei Säumnis des Patienten von daher nicht, wenn die Praxis trotz Terminvergaben regelmäßig übermäßig besucht und damit jederzeit ein Rückgriff auf andere Patienten möglich ist. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Köln – Zahnarzt muss Schadenersatz wegen nicht erkannter Zahnentzündung leisten

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Zahnarzt zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 7.000,00 Euro wegen einer fehlerhaften Behandlung. Zusätzlich wurden ihm alle Kosten für eventuelle künftige Schäden, die mit der fehlerhaften Behandlung im Zusammenhang stehen, auferlegt. Zum Rest des Beitrags »

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