Schlagworte: Wohnraummietvertrag
BGH – Unwirksamkeit einer „Farbwahlklausel“ in einem Wohnraummietvertrag („neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“)
Eine Berliner Mieterin hat dafür gesorgt, dass erneut eine Klausel in Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen durch den BGH für unwirksam erklärt wurde. Nach ihrem Mietvertrag war sie verpflichtet, die Schönheitsreparaturen in „neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“. Die Mieterin hielt diese Klausel für unwirksam, erhob Klage und beantragte festzustellen, dass den Vermietern kein vertraglicher Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen zusteht. Das Amtsgericht Pankow/Weißensee hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin beim Landgericht Berlin hatte hingegen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »