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OLG Koblenz – Auch wer über einen Weihnachtsmarkt schlendert, muss mit Hindernissen rechnen

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

An einem Dezembervormittag stolperte die Klägerin auf dem Koblenzer Weihnachtsmarkt über eine Gummimatte, mit der ein Wasserschlauch verdeckt worden war, kam zu Fall und verletzte sich. Sie verlangte von dem ihrer Meinung nach verantwortlichen Standbetreiber Schadenersatz, dieser hätte weitere Sicherungsmaßnahmen versäumt. Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Auf die Berufung teilte das Oberlandesgericht Koblenz mit, dass der Klägerin keine Schadenersatzansprüche zustehen und der Berufung der Erfolg versagt werden würde, sollte sie nicht zurückgenommen werden. Zum Rest des Beitrags »

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