Schlagworte: Vereitelung
BGH – Vereitelung der Zwangsräumung durch Untervermietung
Die Mieter von Gewerberäumen im Erdgeschoss eines Hotels waren zur Räumung und Herausgabe verurteilt worden. Da die Gewerberäume nicht geräumt wurden, sollte aus dem Urteil zwangsvollstreckt werden. Plötzlich meldete sich ein Untermieter, der die Zwangsvollstreckung für unzulässig erachtete, da das Räumungsurteil allein gegen die Mieter gerichtet sei und nicht gegen ihn. Das Amtsgericht erklärte daraufhin die Zwangsvollstreckung für unzulässig. Auf die sofortige Beschwerde hob das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zum Rest des Beitrags »