Verfasst von kuemmerle unter Strafrecht, Verkehrsrecht am 19. März 2008
Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis war eine Sperre von 10 Monaten festgesetzt. Noch während des Laufs der Sperrfrist wurde dem Angeklagten auf seinen Antrag eine tschechische Fahrerlaubnis ausgestellt. Auf seine Nachfrage teile die tschechische Behörde mit, er könne auch während des Laufs der Sperrfrist eine tschechische Fahrerlaubnis erwerben, dürfe diese aber erst nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland benutzten. Zum Rest des Beitrags »
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
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