Schlagworte: Sofortkauf
LG Frankfurt (Oder): Mit einem „Sofortkauf“ bei eBay ist ein Kaufvertrag geschlossen
Verfasst von kuemmerle unter Autokauf, Internetrecht, Verkehrsrecht am 21. August 2009
Der Kläger hatte seinen gebrauchten Chrysler Voyager bei eBay für 8.750,00 € bei „Sofortkauf“ eingestellt. Das Angebot enthielt fünf Fotos, eine detaillierte Beschreibung sowie den Hinweis auf vorhandene technische Mängel und einige Beulen. Die spätere Beklage telefonierte erst mit dem Kläger, wobei man sich darüber einigte, dass der Kläger auf seine Kosten sowohl die Hauptuntersuchung als auch die Abgasuntersuchung durchführt und die Beklagte das Fahrzeug am Wohnsitz des Klägers abholt. Die Beklagte beendete die Auktion danach durch „Sofortkauf“. Zum Rest des Beitrags »