Schlagworte: Rücktrittsversicherung
AG München – Nichts genaues weiß man nicht
Verfasst von kuemmerle unter Reiserecht am 27. Mai 2009
Am 22. Januar 2007 buchte der spätere Kläger für sich und seine Ehefrau eine Urlaubsreise nach Norwegen zum Gesamtreisepreis von 3.230 Euro. Die 14-tägige Reise sollte am 28. März 2007 angetreten werden. Die Ehefrau des Klägers litt seit 1996 an Ohnmachtsanfällen auf Grund einer Herzerkrankung. Sie erhielt deshalb im Jahre 2002 einen Herzschrittmacher. Im Oktober 2006 kam es immer wieder zu Schwindelanfällen. Deshalb begab sie sich am 05. Januar 2007 in ärztliche Behandlung. Am 09. März 2007 ging sie zu einer Routineüberprüfung des Herzschrittmachers in eine Universitätsklinik und wurde dort zur Abklärung der Ursache der Schwindelanfälle stationär aufgenommen. Zum Rest des Beitrags »