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OLG Oldenburg – Kein Schadensersatz für Unfall mit Rennrad auf verschwenktem Radweg

(c) tomizak / Pixelio

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Ein Rennradfahrer radelte zu früher Morgenstunde einen Radweg entlang. Es war dunkel, er hatte Licht an. Der Radweg verlief eine längere Strecke parallel rechts neben der Straße bis zu einem plötzlichen Rechtschwenk an einer Zufahrt. Trotz eingeleiteter Vollbremsung fuhr der Radler geradeaus weiter, direkt in einem Graben. Seinen Schaden an Fahrrad und Bekleidung sowie Schmerzensgeld für seine Verletzungen verlangte er vom Landkreis ersetzt. Dieser weigerte sich zu zahlen, da er – was Voraussetzung wäre – keine Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Zum Rest des Beitrags »

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