Schlagworte: Regulierungsfrist
OLG Düsseldorf – Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Verfasst von kuemmerle unter Unfallregulierung, Verkehrsrecht am 1. Dezember 2008
Nach einem Verkehrsunfall machte der Geschädigte seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Nach einer Vorschusszahlung ging die weitere Regulierung nach Auffassung des Geschädigten nicht schnell genug, so dass er 3 ½ Wochen nach dem Unfall Klage auf den Restbetrag seines Schadens erhob. Nach Zahlung weiteren Schadenersatzes erklärte man den Rechtsstreit teilweise für erledigt, zu einem geringen Teil wurde die Versicherung zur Zahlung verurteilt. Das Landgericht Duisburg entschied darüber hinaus, dass die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung die gesamten Kosten des Rechtstreites tragen müsse, worauf die Versicherung Beschwerde einlegte. Zum Rest des Beitrags »