Schlagworte: P-Konto
Mehr Schutz bei Kontopfändungen geplant – Das „P-Konto“
Verfasst von kuemmerle unter Gesetzgebung, Inkasso am 14. Oktober 2007
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Zum Rest des Beitrags »