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Ersatz für unfallbeschädigten Motorradhelm und Schutzkleidung – kein Abzug „Neu für Alt“

(c) wrw / Pixelio

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Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Motorradfahrern leidet naturgemäß deren Schutzkleidung, dazu ist sie schließlich da. Im Rahmen einer anschließenden Schadenregulierung werden von den Haftpflichtversicherern der Unfallgegner des öfteren nicht die vollen Kosten der Neuanschaffung eines Schutzhelms oder von Schutzbekleidung gezahlt, gern werden Abzüge vorgenommen. Dies muss ein geschädigter Motorradfahrer aber nicht hinnehmen. Zum Rest des Beitrags »

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