Verfasst von kuemmerle unter Bussgeld, Verkehrsrecht am 28. Juli 2008
Der Fahrer eines Pkw wurde von der Polizei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Der Fahrer hatte das Gerät zuvor seiner Brusttasche entnommen, um das im Telefon enthaltene Navigationssystem zu nutzen. Das Amtsgerichts Bonn verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Nutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 70 €. Hiergegen beantragte der Betroffene die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, da das Amtsgericht die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO falsch angewendet hat und zu befürchten sei, dass das Gericht sich auch künftig in Widerspruch zu der obergerichtlichen Rechtsprechung setze. Zum Rest des Beitrags »
Rechtsanwalt Kay Blechschmidt
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