Schlagworte: Lotto
SG Detmold – Mal gewinnt man, mal verliert man
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht am 2. Dezember 2009
Die Freude eines Empfängers von Sozialleistungen über einen Lotteriegewinn in Höhe von 500 Euro währte nur kurz, als die Leistungen eben um diesen Gewinn aufgehoben und zurückgefordert wurden. Der Leistungsempfänger legte hiergegen Widerspruch ein. Seit 2001 habe er das Los, in das er im Laufe der Zeit insgesamt 945 Euro investierte. Selbst bei Gegenrechnung des Gewinns verbleibe ein Minus, so dass man nicht von Einkommen sprechen könne. Zum Rest des Beitrags »