Schlagworte: Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse
Verfasst von kuemmerle unter Sozialrecht, Vermischtes am 11. Dezember 2007
Die Künstlersozialkasse bietet pflichtversicherten Künstlern und Publizisten Unterstützung bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Parallel zum System der gesetzlichen Versicherungen wird sie zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Zuschuss des Bundes sowie zu 30 Prozent aus der Künstlersozialabgabe finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird bei Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten. Aktuell ist das Thema, nachdem ein Fernsehsender für den Juror einer Castingshow ungeachtet des Niveaus der Sendung Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse zahlen muss (Sozialgericht Köln: S 23 KR 3/07). Zum Rest des Beitrags »