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LAG Köln – Kündigung eines Berufskraftfahrers wegen abgefahrener Reifen

(c) Claudia Hautumm / Pixelio

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Verletzt ein Berufskraftfahrer seine Pflicht zur täglichen Überprüfung des verkehrssicheren Zustandes der Reifen, so kann dies je nach den Umständen eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 04.09.2006, Az. 14 Sa 635/06, die Kündigungsschutzklage eines Fernfahrers abgewiesen. Zum Rest des Beitrags »

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